Schädlingsbekämpfung in der EU-Verordnung 852/2004

Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich

 

Die EU-Verordnung regelt die Sicherheit aller Lebensmittel auf allen Stufen der Lebensmittelketten und schützt die gute Lebensmittelhygiene durch die Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Als sachkundige Schädlingsbekämpfer sichern unsere Fachleute bei F+M in vielen Lebensmittelunternehmen die vorgegebene gute Basishygiene in Bezug auf Lebensmittel.

Die Vorgaben beinhalten insbesondere:

Die Sicherheit des Lebensmittels muss gewährleistet werden ((EG) 852/2004, Kapitel 1, Artikel 1 (1) b). Alle Betriebsstätten, in denen Lebensmittel hergestellt oder behandelt werden, müssen deshalb so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein, dass stets eine gute Lebensmittelhygiene sichergestellt ist ((EG) 852/2004, Anhang II, Kapitel I, Punkt 2). Schädlingsbekämpfungsverfahren werden im Leitfaden der EG-Kommission für die Umsetzung HACCP-gestützter Verfahren und zur Erleichterung der Umsetzung der HACCP-Grundsätze in bestimmten Lebensmittelunternehmen als Bestandteil der Basishygiene angesehen ((EG) 852/2004Anhang II, Kapitel IX, Punkt 4).

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Schädlingsmonitoring: EU-Verordnung 852/2004
Schädlingsmonitoring DIN 10523
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Schädlingsmonitoring / Kontrolle des Lagers